DGUV V3

Seit dem 1. April 1979 ist die Prüfung aller Elektrogeräte und Elektroanlagen in Ihrem Betrieb nach BGV A3 (vormals BGV A2 bzw. VBG 4) Pflicht. Heute finden diese Prüfungen auf Grundlage der DGUV Vorschrift 3 statt. Die Prüfungen werden auf der Grundlage der Berufsgenossenschaften (BGR 500) durchgeführt. Die Prüfung der Geräte und Anlagen soll Sie vor Unfällen, verursacht durch defekte Betriebsmittel, und damit vor wirtschaftlichen Schäden schützen.

DGUV

Haftungsausschluss ohne DGUV-V3-Prüfung

Ohne DGUV-V3-Prüfung schließen Versicherungen eine Haftung aus, die durch einen Brand verursacht wurde, der von einem nicht geprüften Elektrogerät ausging. Die Berufsgenossenschaften schließen diese ebenfalls aus, wenn Personen durch eine ungeprüfte Anlage oder ein ungeprüftes Gerät, wie z. B. eine Kaffeemaschine, dauerhaft zu Schaden oder gar zu Tode kommen. Auch deshalb sollte man die DGUV-V3-Prüfung in jedem Fall durchführen lassen.

Bei Verstößen gegen diese Unfallverhütungsvorschriften können Sie zivilrechtlich belangt werden. Der Nachweis einer ordnungsgemäß durchgeführten DGUV-Prüfung entbindet Sie von der Haftung. Die Kosten für eine solche Prüfung sind weitaus geringer als die Kosten im Schadensfall.