Brandschutz

Brandschutzkonzept und Brandschutzpläne

Zentraler Bestandteil eines funktionierenden Brandschutzkonzepts sind professionell erstellte Flucht- und Rettungspläne. Ohne Sie wäre der Brandschutz nicht möglich. Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 bzw. DIN 4844-3 werden von Behörden z. B. für Baugenehmigungen und Brandschauen gefordert. Ggf. benötigen Sie auch einen Brandschutznachweis. Zudem ergibt sich die Notwendigkeit der Anbringung solcher Pläne auch aus verschiedenen Regelwerken oder Gesetzen. Die Verpflichtung zur Aufstellung von Flucht- und Rettungsplänen ist z. B. in §§ 3 und 4 der Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV) festgelegt. In § 4, Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung z. B. werden Flucht- und Rettungspläne gefordert „wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern“.

Flucht- und Rettungspläne zeigen dem Betrachter den nächstmöglichen Weg ins Freie und stellen die Flucht- und Rettungswegsituation dar. Es ist daher besonders wichtig, dass diese Pläne lagerichtig angefertigt und an gut sichtbaren Stellen im Gebäude angebracht werden.

Die Anforderungen an Flucht- und Rettungspläne sind genau definiert. Im Wesentlichen stellen sie den Grundriss des Gebäudes dar und enthalten unter anderem Angaben über die Lage der Flucht- und Rettungswege, der Brandschutzeinrichtungen, der Sammelstellen und den Standort des Betrachters. Darüber hinaus werden auch Verhaltensregeln für den Brandfall oder bei Unfällen von uns in die Flucht- und Rettungspläne integriert.

Die Darstellung der Flucht- und Rettungspläne erfolgt nach den Vorgaben der DIN ISO 23601 bzw. der DIN 4844-3. Auch mehrsprachige Ausführungen der Pläne für z. B. öffentliche Gebäude können von uns erstellt werden.

Wartung Brandschutz
Brandschutzmaßnahmen

Brandschutzklappenwartung

Brandschutzklappen spielen eine wichtige Rolle im Brandschutz. Im Brandfall unterbrechen sie den Lüftungskanal und verhindern so eine Ausbreitung von Feuer und Rauch. Damit sie im Brandfall Ihre Aufgabe sicher erfüllen können, müssen Brandschutzklappen regelmäßig überprüft werden. Die Praxis zeigt leider, dass viele Brandschutzklappen auf Grund fehlender regelmäßiger Wartung nicht einsatzfähig sind.

In den verschiedenen Regelwerken bzw. in den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen werden die Anforderungen an die Zugänglichkeit der Brandschutzklappe, deren Kennzeichnung, die Auslöseeinrichtungen und Schließvorrichtungen sowie Wartungs- und Prüfvorschriften definiert.

Der Wartungsaufwand an den Brandschutzklappen ist abhängig von deren Bauart. Hier unterscheidet man Brandschutzklappen mit und ohne spezielle Wartungsauflagen.

Brandschutzklappen mit Wartungsauflagen

Brandschutzklappen mit Wartungsauflagen müssen gem. Prüfbescheid bzw. Zulassung nach Inbetriebnahme der lüftungstechnischen Anlagen in halbjährlichem Abstand gewartet werden. Sofern zwei aufeinanderfolgende Wartungen keine Funktionsmängel ergeben, sind diese Brandschutzklappen dann nur noch in jährlichem Abstand zu warten.

Brandschutzklappen ohne Wartungsauflagen

Hier muss das Öffnen und Schließen monatlich geprüft und protokolliert werden. Dies kann von der Zentrale über die Gebäudeleittechnik erfolgen.

Weitere Leistungen für Infrastrukturelles Facility-Management